AGB

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher und elektronischer Form Strange Designs UG (haftungsbeschränkt), Hermann-Liebmann-Straße 41, 04315Leipzig (nachfolgend Werbeagentur genannt) und dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt).

Diese AGB gelten für alle gegenwärtige und zukünftige Projekte und Dienstleistungen von Strange Designs gegenüber dem Auftraggeber, selbst wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

Gegenstand und Umfang der Leistungen sind in den entsprechenden Angeboten und Verträgen geregelt.

§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten Branding und allen Nebenbereichen, Marketing und allen Nebenbereichen für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt. Für alle Leistungen und Lieferungen der Werbeagentur gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch darüber hinaus Geltung haben. Abweichungen werden nur im Fall einer schriftlichen Bestätigung der Agentur anerkannt.

§ 2 Inanspruchnahme

  1. Aufträge an die Agentur können nur schriftlich erteilt werden. Sachstandsmitteilungen der Agentur in schriftlicher Form, gelten im Sinne eines kaufmännischen Bestätigungsschreiben als vereinbart, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
  2. Falls der Kunde nicht mit der Höhe der veranschlagten Kosten einverstanden ist, besteht die Verpflichtung, innerhalb einer der Eilbedürftigkeit der zu erbringenden Leistung angemessenen Frist zu widersprechen. Das gilt auch für den Fall, dass die Agentur eine Überschreitung der Kostenschätzung schriftlich anzeigt. Seitens der Agentur besteht die Verpflichtung, unter Darlegung der Gründe, die Kostenüberschreitung um mehr als 20 Prozent unverzüglich dem Kunden mitzuteilen. Im Falle des Widerspruchs durch den Kunden wird die Fortführung des Auftrags schnellstmöglich eingestellt. Der Agentur steht für diesen Auftrag eine Vergütung nur für die bis zur Einstellung erbrachten Leistungen zu.

§ 3 Angebot und Preisangaben

  1. Angebote von der Agentur sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Preisangaben in einem Angebot, in einer sonstigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung sowie auf dieser Website verstehen sich als Nettopreise. Das bedeutet, es handelt sich um Preisangaben exklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

§ 4 Vergütung

  1. Alle durch den Werbetreibenden in Anspruch genommenen Leistungen werden wie folgt berechnet:
  2. Unmittelbare Leistungen der Agentur auf Grundlage der Kostenschätzung der Agentur bzw. nach den branchenüblichen Kosten und Preisen für eingesetztes Material.
  3. Mittelbare Leistungen, z.B. die Inanspruchnahme Dritter im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Agentur für den Kunden , werden dem Kunden auf der Grundlage eines vorherigen Angebots berechnet, ggf. auch nachträglich, auch wenn diese Aufwendungen nicht in Angeboten und / oder Kostenschätzungen aufgeführt sind.
  4. Eigenschöpferische Leistungen bleiben ohne Berechnung, wenn sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Auftrags ergibt, dass Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung eingeschränkt bleiben. Für die Übertragung weitergehender oder uneingeschränkter Nutzungsrechte hat die Agentur Anspruch auf eine gesonderte angemessene
  5. Vergütung neben der aufwandsbezogenen Leistungsabrechnung.
  6. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen einzustellen, wenn bereits erbrachte Leistungen nicht bezahlt wurden und diese erst dann wieder aufzunehmen, wenn eine Anzahlung von min. 50% durch den Kunden getätigt wurde.

§ 5 Abrechnung und Zahlung

  1. Die Leistungsabrechnung erfolgt im Regelfall auf Grundlage von Kostenschätzungen. Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen jeweils unmittelbar nach Erfüllen zu fakturieren. Es steht im Ermessen der Agentur, hiervon abweichende Modalitäten zu handhaben unter Berücksichtigung der Kundenbelange. Insofern ist die Agentur berechtigt, Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere dann, wenn der jeweilige Auftrag umfangreiche Leistungen Dritter beinhaltet oder bereits erbrachte Leistungen 50% das Projektstatus überschritten haben.
  2. Alle Rechnungen der Agentur sind sofort nach Eingang ohne jeden Abzug zahlbar, es sei denn, die Zahlungsweise ist durch separate Vereinbarungen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen anders geregelt. Die Prüfung der sachlichen Richtigkeit einer Abrechnung bleibt dem Kunden vorbehalten.
  3. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, dem Kunden Zinsen auf die Forderung in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wobei die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens nicht und der Nachweis des Kunden, dass die Verzugszinsen tatsächlich geringer sind, jedoch ausgeschlossen werden.
  4. Mit Ersatzansprüchen ist der Kunde gegenüber der Agentur zur Aufrechnung berechtigt, wenn das Bestehen des jeweiligen Ersatzanspruchs unbestritten ist und rechtskräftig festgestellt wurde. Das gleiche gilt für die Zurückbehaltungsrechte.
  5. Die Zahlung erfolgt im Gesamt-Betrag sofort, mit 10% Rabatt für einen Folgeauftrag. 50% Anzahlung innerhalb von 10 Tagen ohne 10% für Folgeaufträge und 50% Endbetrag. Oder in Ratenzahlung für 12 Monate ohne 10% Rabatt für Folgeaufträge zu einem festgelegten Termin nach Ratenplan.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Sofern nicht anders vereinbart, beziehen sich die angebotenen Arbeiten auf die Übertragung des „einfachen“ Nutzungsrechts. „Einfach“ bedeutet, dass die Nutzung auf den jeweils im Vertrag definierten Einzelauftrag bemessen ist. Eine Medien-übergreifende Mehrfachnutzung oder eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr wird durch Zahlung entsprechender Honorarzuschläge abgegolten.
  2. Die Arbeiten der Agentur (Texte, Ideen, Konzepte, Strategien, Logos, Layouts, Reinzeichnungen, Zeichnungen, Fotos, Produktionen sowie Veranstaltungsideen – nachfolgend Werke genannt) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gilt, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die von der Agentur erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Strange Designs UG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
  3. Bei Verstoß gegen § 1 hat der Kunde der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  4. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
  5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  6. Die Agentur hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen, insbesondere Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sowie alle Druckprodukte mit vollem Namen oder der Internetadresse in angemessener Schriftgröße zu zeichnen oder die Leistungen in einem eventuell vorhandenen Impressum mit den o.a. Angaben zu versehen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Agentur, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  7. Werke, die von der Agentur entwickelt wurden, werden immer nur für eine juristisch selbstständige Person erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung.
  8. Für die Prüfung der Nutzungsrechte aller Druckvorlagen ist der Besteller allein verantwortlich.
  9. Nutzungsrechte für nationale und internationale Verwendung können bei uns erworben werden. Diese werden auf 3 Jahre festgesetzt und können gemäß § 32a UrhG jederzeit nachberechnet werden, sofern sich diese als verhältnismäßig niedrig im Vergleich zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes erweisen.

§ 7 Lizenzen

  1. Ungeachtet dessen stellt die Agentur in manchen Fällen kostenpflichtige Lizenzschlüsseln von Drittanbietern dem Auftraggeber für die Dauer des Geschäftsverhältnisses unentgeltlich zur Verfügung. Dies trifft zumeist bei der Verwendung von kostenpflichtigen Plugins und Entwicklungen bei CMS Systemen zu.
  2. Wenn das Geschäftsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden beendet wird, erlischt mit sofortiger Wirkung das unentgeltliche Nutzungsrecht des Auftraggeber an den betreffenden Lizenzschlüsseln. Dies kann zur Folge haben, dass eine Internetpräsenz nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Um dem entgegen zu wirken, hat der Auftraggeber nach der Auflösung des Geschäftsverhältnisses mit der Agentur die Möglichkeit, eine dauerhafte Nutzung des betreffenden Lizenzschlüssel von der Agentur zu erwerben.

§ 8 SEO / SEM

  1. Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass sie mit den Betreibern der Suchmaschinen in keiner direkten geschäftlichen Beziehung stehen und insbesondere keinen Einfluss auf die Erstellung der Suchergebnisse, die Vergabe von Page Ranks oder die Aufnahme von Webseiten in den Suchindex hat diese daher nicht garantiert. Ferner weist Strange die Agentur daraufhin, dass der Stellenwert einer Internetseite bzw. dessen Page Rank durch einen von Google Inc. geschützten Algorithmus bestimmt wird, der zu vorher nicht bekannten Zeitpunkten jederzeit aktualisiert werden kann.
  2. Der PageRank kann sich daher jederzeit verändern, ansteigen, gleich bleiben oder abfallen. Vorbehaltlich der erfolgsbezogenen Top-­10 Platzierung garantiert die Agentur nicht, dass der PageRank für eine bestimmte Seite zu irgendeinem Zeitpunkt einen bestimmten Wert erreicht, einnimmt oder behält.
  3. Die Veröffentlichung einer Webseite und deren Positionierung in den Suchergebnissen liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters. Die Agentur übernimmt deshalb keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung der Webseite durch einen oder mehrere Suchdienste.
  4. Soweit der Kunde keine eigenen Texte für Textverweise oder Beiträge erstellen will, bietet die Agentur die kostenpflichtige Texterstellung an. Dabei verfassen sie den Textinhalt und stellen ihn dem Kunden zur Nutzung während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Sie achten nach Möglichkeit darauf, dass die Texte vor Erstellung nicht bereits im Internet veröffentlicht waren. Nach Ende der Vertragslaufzeit steht das ausschließliche Nutzungsrecht am Text dem Kunden zu.
  5. Erstellt der Kunde seine Texte selbst übernimmt die Agentur keine Garantie oder Haftung für den Erfolg des Ranking oder eventuelle Abmahnung durch die Suchmaschinen Anbieter.  Die Agentur ist bereit, in diesem Falle Tipps für eine Verbesserung der Texte zu geben.

§ 9 Webhosting und Domain

  1. Im Bereich Webhosting und Domain tritt die Agentur als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain kann vom Kunden selber oder nach Bevollmächtigung von Strange Designs im Wege des Providers veranlasst werden.
  2. Die Agentur hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen.
  3. Der Domaininahber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich.
  4. Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Jede Haftung durch Strange Designs ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
  5. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und Domain direkt über den Hosting Anbieter.
  6. Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selber verantwortlich, ausgenommen Strange Designs wird dazu beauftragt. Ein solcher Auftrag wird von Strange Designs gesondert verrechnet.

§ 10 Pflichten des Auftraggeber

  1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für die Umsetzung des Kundens übermittelten Grafiken, Texte und Unterlagen keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Die Agentur haftet nicht bei allfälligen Verletzungen dieser Rechte. Die Verantwortung liegt allein beim Kunden.
    Ferner stellt der Kunde die für die Realisierung des Projektes benötigten Informationen und Dateien fristgerecht zur Verfügung.
  2. Dem Kunden ist bewusst, dass die Qualität der in Auftrag gegebenen Leistungen wesentlich von der Qualität der Vorgaben des Kunden und der Qualität des gelieferten Materials abhängt.

§ 11 Leistungstermine

  1. Angegebene Konzepts- oder Fertigstellungstermine gelten als Richtlinien und sind nicht verbindlich, sofern kein verbindlicher Termin festgelegt wurde. Verbindliche Termine sind schriftlich zu vereinbaren.
  2. Kommt der Kunden seinen laut § 10 genannten Pflichten nicht nach und zieht die Auftragsumsetzung unnötig in die Länge (z.B. durch Extra-Korrekturschleifen o.ä.) , ist die Agentur berechtig den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
  3. Werden vom Kunden die für die Umsetzung des Projektes benötigten Unterlagen und Dateien nicht zeitgemäß zur Verfügung gestellt, insbesondere wenn dieser Umstand eine Finalisierung des Projektes wesentlich erschwert oder unmöglich macht, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag und sämtliche Vereinbarungen aufzulösen.
  4. Im Falle der Aufhebung des Vertrages ist die Agentur berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 30% der vertraglich vereinbarten Vergütung zu fordern – es sei denn es wurde eine Anzahlung von 30% vom Kunden geleistet.

§ 12 Kennzeichnung und Referenz

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält sich die Agentur vor, im Impressum einer Webseite des Kunden unentgeltlich eine Kennzeichnung (Verlinkung) auf den Urheber (Design: Strange Designs UG) zu platzieren. Dieser Link besteht entweder aus einer Grafik oder einem Text und wird in das Erscheinungsbild der Auftraggeberseite so gestaltet, dass dieser nicht störend ist.
  2. Gegen einen zuvor festgelegten Betrag hat der Auftraggeber die Möglichkeit, diese Kennzeichnung (Link) von Strange Designs entfernen zu lassen.
  3. Ansonsten ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen.
  4. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält sich die Agentur vor, die durch einen Auftraggeber beauftragten und von der Agentur erstellten Projekte als Referenz inklusive einer Beschreibung auf der Homepage von Strange Designs UG darzustellen.

§ 13 Treubindung an den Auftraggeber

  1. Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media -Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

§ 14 Konkurrenzausschluss

  1. Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
  2. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des unangekündigten Agenturvertrages keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.

§ 15 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Agentur im Rahmen der Geschäftsbeziehung Daten zum Unternehmen oder zu Personen aus dem Unternehmen zum Zweck der automatischen Verarbeitung speichert. Die Agentur darf von einer besonderen Benachrichtigung gemäß Paragraph 21 (1) Bundesdatenschutzgesetz absehen.
  3. Die Agentur ist berechtigt, auch nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung von Arbeitsergebnissen aus der Zusammenarbeit auch ohne Rücksicht auf übertragenes Recht zum Zweck der eigenen Werbung Gebrauch zu machen, vorausgesetzt, dass dadurch keine vertraulichen Informationen offenbart werden und sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich untersagt.

§ 16 Übereignung

  1. Bei Präsentationen von Inhalten für Werbemittel, wie z.B. Vorschlägen, Ideen, Konzepten, Texten oder Gestaltungen, sowie bei der Mitteilung von Informationen, die zur späteren Realisation solcher Vorschläge dienen, behält sich die Agentur sämtliche Rechte an diesen Inhalten vor, bis mit dem Kunden Einigkeit in vertraglich geregelter Form über Realisation und Nutzung erzielt wurde. 
  2. Die Inhalte sind bis dahin als geheim zu betrachten und der Kunde ist nicht berechtigt diese zu verwenden. Die Agentur gewährleistet, dass die an den Auftraggeber in diesem Umfang weiterzugebenden Nutzungsrechte von ihr ordnungsgemäß erworben sind. Der Werbungtreibende gewährleistet, dass zur Bearbeitung durch die Agentur zugänglich gemachte Materialien in auftragsgemäßem Umfang frei von Rechten Dritter sind. Verletzt eine solche Bearbeitung die Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter, wird der Kunde die Agentur von Ansprüchen in vollem Umfang freistellen.
  3. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Agentur aus jedem Rechtsgrund jetzt oder zukünftig zustehen, behält sich die Agentur das Eigentum an den gelieferten Sachen vor. Dies betrifft insbesondere die Übereignung von Nutzungsrechten.

§ 17 Haftung

  1. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Werbeagentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben der Werbeagentur gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Projekte hinzuweisen. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass z.B. Werbemaßnahmen gegen geltendes Recht verstoßen.
  2. Im Falle einer Betriebsunterbrechung bei der Agentur können dieser keine Ersatzansprüche für mittelbar oder unmittelbar daraus resultierende Schäden entgegengehalten werden. Für das Verlust- und Beschädigungsrisiko für vom Kunden ausgehändigte Gegenstände und Unterlagen übernimmt die Agentur keine Haftung.
  3. Bei der Beauftragung von Dritten übernimmt die Agentur für die ordnungsgemäße Erfüllung und für verursachte Schäden keine Haftung. Um den Bestand bzw. das Entstehen eventueller Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu gewährleisten, hat der Kunde von Dritten zu erbringende Leistungen unverzüglich zu prüfen und bestehende Mängel rechtzeitig gegenüber der Agentur bzw. Dritten anzuzeigen. Erfolgt eine Anzeige direkt gegenüber Dritten, so ist die Agentur hiervon sofort in Kenntnis zu setzen. Erfolgt eine Mängelrüge nicht rechtzeitig, so findet eine Zurechnung zum Verhalten der Agentur nicht statt. Die Erfüllung von Leistungen Dritter, die durch die Agentur beauftragt und an den Kunden berechnet werden, erfolgt ebenfalls unter Berücksichtigung etwaiger branchenüblicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen (z.B. berechtigte Mehr- und Minderlieferungen durch Druckereien.)
  4. Der Auftraggeber übernimmt grundsätzlich die Verantwortung für die korrekte Textwiedergabe. Alle Druck- und Onlinemedien werden final vom Auftraggeber auf Rechtschreibfehler überprüft und der Freigabe-Beschluss wird schriftlich mitgeteilt.

§ 18 Dauer und Gültigkeit

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten beginnend mit der ersten Auftragserteilung für die Gesamtdauer der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Agentur als verbindlich vereinbart.

§ 19 Streitbeilegung

  1. Beschwerden und Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten nach Artikel 14 Absatz1 (ODR-VO):
  2. Strange Designs ist jederzeit um ein Einvernehmen mit dem Kunden bemüht. Im Falle einer Beschwerde können Sie uns unter info@strangedesigns.de erreichen. Gemeinsam werden wir eine Lösung zu Ihrer Zufriedenheit finden.
  3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter Externer Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die OS-Plattform ist eine Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online Dienstleistungen und Kaufprozesse entstehen.
  4. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 20 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus der Zusammenarbeit resultierenden Streitigkeiten ist Leipzig.

§ 21 Anwendbares Recht

Soweit nichts anderes vereinbart, ist auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

Stand: 01.01.2024