BAFA Förderung für Beratung

Berater-ID: 224658

Erhalte dank staatlicher Förderung bis zu 80 % der Beratungskosten zurück.

Wir sind offiziell als BAFA-Berater gelistet. Das bedeutet für dich: Unsere Leistungen können, je nach Voraussetzungen, bis zu 3.500 Euro berücksichtigt und mit bis zu 80* Prozent in dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gefördert werden. Du erhältst damit einen möglichen Zuschuss von bis zu 2.800 Euro.

Wir begleiten dich durch den gesamten Prozess, prüfen gemeinsam die Förderfähigkeit und unterstützen dich bei der Antragstellung, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.

Jetzt BAFA-Beratung anfragen

Deine Beratungskosten sind bis zu 3.500 € netto förderbar.

Du bekommst bis zu 80 % der Beratungskosten vom BAFA erstattet.

Du kannst pro Jahr zwei geförderte Beratungen in Anspruch nehmen.

Dein Eigenanteil liegt bei lediglich ca. 700 € netto.

Was ist BAFA?

Das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – ist eine Bundesbehörde unter dem Bundesministerium für Wirtschaft. Es sitzt in Eschborn bei Frankfurt am Main und kümmert sich unter anderem um Exportkontrolle, Wirtschaftsförderung und verschiedene Unterstützungsprogramme für Unternehmen.

Dazu gehören auch Zuschüsse für Beratungen durch offiziell gelistete BAFA-Berater. Ausführliche Informationen zum Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

BAFA-Webseite öffnen

Die wichtigsten Informationen zur BAFA-Unternehmensberatung

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Du hast als Selbstständige:r und Unternehmer:in die Möglichkeit, von der »Förderung von Unternehmensberatungen für KMU« zu profitieren, wenn du:

  • rechtlich selbstständig bist und in der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberufler tätig bist
  • deinen Unternehmenssitz in Deutschland hast
  • weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigst
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro hast

Wenn dein Unternehmen neu gegründet ist und noch keinen Jahresabschluss hat, kannst du die Werte schätzen.

Wichtig: Die KMU-Grenzen gelten auch unter Einbeziehung von Partner- oder verbundenen Unternehmen.

Wer wird nicht gefördert?

Vom BAFA ausgeschlossen sind unter anderem:

  • Unternehmen und Freiberufler, die selbst im Bereich Beratung, Recht, Steuern oder Wirtschaftsprüfung tätig sind
  • Unternehmen, die im selben Förderprogramm bereits als Beratende agieren
  • Unternehmen mit laufendem Insolvenzverfahren oder bestehender Pflicht zur Vermögensauskunft
  • Unternehmen mit Beteiligungen zu Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Vereine, Organisationen und Stiftungen
  • Branchen, die durch EU-Vorgaben ausgeschlossen sind (z. B. landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei, Aquakultur)

Welche Beratungsthemen können gefördert werden?

Die Beratungsinhalte der BAFA decken eine Vielzahl von konzeptionellen und individuellen Themen ab. Sie umfassen wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Aspekte der Unternehmensführung.

Im Bereich Marketing und Branding unterstützen wir dich als BAFA-Berater unter anderem bei folgenden Themen:

  • Branding & Positionierung (In- und Out-Branding)
  • Barrierefreiheit in Web & Print
  • Online-Marketing und digitale Sichtbarkeit
  • Webseitenstrategie & digitale Systeme
  • Geschäftsmodelle, Prozesse & Kommunikation

Wie gestaltet sich die Beratung?

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden ausschließlich konzeptionelle und individuelle Beratungsleistungen gefördert, die dir als Unternehmer*in eine Entscheidungshilfe bieten.

  • 5 Beratungen im aktuellen Förderungszeitraum (2023 bis 2026) 
  • Nicht mehr als 2 Beratungen pro Kalenderjahr.
  • Jede Beratung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.
  • Die Ergebnisse der Beratungsleistung werden in einem schriftlichen Beratungsbericht festgehalten.

Der BAFA-Beratungsbericht umfasst die Analyse der IST-Situation, einer SWOT-Analyse sowie die Entwicklung von Handlungsempfehlungen mit konkreten Anweisungen zur Umsetzung.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Förderhöhe hängt vom Standort deines Unternehmens ab:

  • Neue Bundesländer (außer Berlin und Region Leipzig):
    80 Prozent Förderung, bis zu 2.800 Euro Zuschuss
  • Alte Bundesländer (außer Regionen Lüneburg und Trier):
    50 Prozent Förderung, bis zu 1.750 Euro Zuschuss

Gefördert werden Beratungskosten bis 3.500 Euro.

Liegt dein Projekt darunter, wird anteilig gefördert. Liegt es darüber, wird der Mehrbetrag nicht bezuschusst, ist aber generell möglich.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Nachdem wir gemeinsam geprüft haben, ob dein Unternehmen förderfähig ist, stellst du deinen Antrag direkt über das BAFA-Antragsportal. Dort gibst du die Unternehmensdaten ein und hinterlegst unsere BAFA-Berater-ID 224658.

Im Portal wählst du außerdem eine Leitstelle aus – in den meisten Fällen ist das die zuständige IHK.

Die Leitstelle prüft anschließend, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn alles passt, erhältst du ein Informationsschreiben über die Rahmenbedingungen der Förderung. Sobald du dieses Schreiben bekommen hast, gibst du uns kurz Bescheid – und wir können in der Regel innerhalb weniger Tage mit der Beratung starten.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens reichst du die notwendigen Unterlagen ein. Dazu gehören unter anderem unser Beratungsbericht, unsere Rechnung sowie ein Kontoauszug als Zahlungsnachweis. Wenn alles vollständig ist, überweist dir das BAFA deinen Zuschuss.

Erstgespräch & Angebot

Wir besprechen deinen Beratungswunsch und wir verschaffen uns einen ersten Eindruck von der Situation deines Unternehmens. Wir klären zusammen, was der Schwerpunkt deiner Beratung sein soll. Anschließend erhältst du ein unverbindliches Angebot und weitere Informationen zur Beantragung.

Förderantrag & Zuwendungsbescheid

Du stellst deinen Förderantrag beim BAFA. Ganz bequem per Online-Formular, so ist das in wenigen Minuten erledigt. Nach Antragsprüfung erhältst du vom BAFA den sog. Zuwendungsbescheid. Danach beginnen wir mit der Beratung.

Verwendungsnachweis

Den Verwendungsnachweis reichst du (bitte fristgerecht) über ein Online-Formular beim BAFA ein. Dem Beratungsbericht legst du noch einen Kontoauszug als Nachweis dafür bei, dass du alle Rechnungen bezahlt hast.

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